Die Lorbach Vergleichsportal DACH GmbH wirbt für einzeln getestete Produkte mit dem Begriff Testsieger. Hiergegen richtet sich die Klage. Mit dem Begriff Testsieger verbindet man vergleichende Warentests.
Klage wegen Irreführung durch „Gratis-Werbung“ für die ersten 8 Wochen einer Mitgliedschaft, wenn mit Vertragsbeginn Kosten für ein Trainingspaket zu bezahlen sind.
Auf der Internetseite von Booking.com wird eine Klausel verwendet, welche vorsieht dass man bei Nichtanreise eine Gebühr in Höhe der Stornierungsgebühr zahlen muss.
Die Klage richtet sich gegen die Erhebung einer Verwaltungsgebühr bei Anfragen der Bußgeldstelle. Die Auskunftserteilung ist aus Sicht des vzbv, die Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht des Vermieters.
Klagegegenstand sind Klauseln aus den Bedingungen für eine Weihnachtslotterie, die Einschränkungen für den Verkauf und die Übertragung des Gewinns sowie ein jederzeitiges Änderungsrecht enthalten.